Diese Woche sind drei Meldungen zusammengekommen, die einzeln unspektakulär sind und zusammen eine ziemlich klare Ansage ergeben: Wer seinen Vertrag seit Jahren laufen lässt, zahlt gerade drauf. Bei einem Anbieter steigt der Preis, bei einem anderen gibt es Rabatt fürs Bleiben, und dazwischen kommt ein neues Gerät auf den Markt. Wir sortieren, was davon für dich zählt.
Teil 1 · Die Preiserhöhung
1&1 hebt an – und öffnet damit eine Tür.
1&1 erhöht bei Bestandskunden im Festnetz den monatlichen Grundpreis um 3 Euro. Betroffen sind unter anderem diese beiden Tarife:
Die Erhöhung greift gestaffelt, je nach Kunde zwischen dem 3. und 9. Oktober. Der Anbieter begründet sie mit gestiegenen Kosten für Energie, Technik und Netzbetrieb. Wer einen zugesicherten Startrabatt hat, behält ihn für den vereinbarten Zeitraum.
- Drei Monate ab Erhalt der Mitteilung kannst du kündigen, frühestens zum Wirksamwerden der Erhöhung.
- Die Kündigung ist laut Anbieter auch telefonisch möglich. Lass dir trotzdem eine Bestätigung geben – mündlich ist schnell gesagt und schwer zu belegen.
- Wer nichts tut, stimmt zu. Der Vertrag läuft automatisch zum neuen Preis weiter. Es gibt keine Nachfrage und keine Erinnerung.
Wichtig zur Einordnung: 36 Euro im Jahr sind kein Drama. Der eigentliche Wert dieser Meldung ist ein anderer – du bekommst für drei Monate ein Fenster, in dem du ohne Restlaufzeit aus dem Vertrag kommst. Solche Fenster gibt es selten. Ob man durchgeht, ist eine andere Frage, aber man sollte wenigstens wissen, dass es offen steht.
Teil 2 · Der Rabatt fürs Bleiben
Vodafone belohnt die Kombination aus Festnetz und Mobilfunk.
Fast zeitgleich geht Vodafone den anderen Weg. Seit dem 1. September läuft der sogenannte Danke-Deal: Wer dort bereits einen Internetanschluss hat – DSL, Kabel oder Glasfaser – bekommt beim zusätzlichen Abschluss eines Mobilfunkvertrags deutlich reduzierte Preise.
- Mobil XS: 9,95 € statt 29,95 € im Monat, dazu 25 GB statt 15 GB
- Mobil S: 19,95 € statt 39,95 € für 24 Monate, 100 GB statt 30 GB
- Mobil M: 24,95 € für 24 Monate, unbegrenztes Datenvolumen statt 60 GB
Der Vodafone-Kombirabatt von 5 € ist in diesen Preisen bereits eingerechnet. Voraussetzung ist ein bestehender Internetanschluss und ein neu abgeschlossener Mobilfunkvertrag.
Zwei Dinge dazu, die man wissen sollte: Die reduzierten Preise gelten für 24 Monate – was danach gilt, bestimmt der Anbieter. Und die zusätzlich beworbenen Smartphones ab 1 Euro laufen dort über eine Ratenzahlung. Das ist etwas anderes als das, was wir im Laden machen: Bei uns gibt es klassische Subvention mit einmaliger Zuzahlung und monatlichem Aufpreis, und das Gerät gehört dir. Rechne beide Wege durch, bevor du dich festlegst.
Teil 3 · Was die beiden Meldungen zusammen bedeuten
Der Markt bewegt sich – nur dein Vertrag nicht.
Der eine Anbieter erhöht, der andere lockt. Das ist kein Zufall, sondern das normale Spiel: Neukunden bekommen die guten Konditionen, Bestandskunden bekommen die Preisanpassung. Wer seinen Vertrag seit vier Jahren nicht angefasst hat, zahlt fast immer mehr als jemand, der letzte Woche unterschrieben hat – für weniger Leistung.
- Was zahle ich, und wofür genau? Die meisten kennen den Betrag auf dem Kontoauszug, aber nicht die enthaltene Leistung.
- Wann läuft der Vertrag aus? Das entscheidet über alle Möglichkeiten. Ohne dieses Datum ist jede Beratung Stochern im Nebel.
- Passt der Tarif noch zu meiner Nutzung? Datenverbrauch ändert sich. Der Tarif von 2022 wurde für ein anderes Leben abgeschlossen.
Teil 4 · Das neue Gerät
Samsung Galaxy S26 FE ist seit dem 4. September im Handel.
Am Rande, aber passend zum Thema: Die Fan Edition der aktuellen Galaxy-Reihe ist seit dem 4. September erhältlich. Die Preise beginnen laut Fachpresse bei 799 Euro für die Variante mit 128 GB und reichen bis 1.099 Euro für 512 GB.
Die FE-Modelle sind traditionell der Kompromiss zwischen Mittelklasse und Spitzenmodell – ein Großteil der Ausstattung des Flaggschiffs zu einem spürbar niedrigeren Preis, mit Abstrichen an Stellen, die vielen Leuten im Alltag nicht auffallen. Ob das für dich gilt, hängt schlicht davon ab, was du mit dem Gerät machst. Wer viel fotografiert oder spielt, merkt die Unterschiede eher als jemand, der Nachrichten schreibt und Videos schaut.
greem-Einschätzung
Der beste Zeitpunkt zu prüfen ist immer der, an dem sich etwas bewegt.
Niemand setzt sich freiwillig hin und rechnet seinen Mobilfunkvertrag nach. Deshalb sind Wochen wie diese so nützlich: Eine Preiserhöhung mit Sonderkündigungsrecht und eine laufende Aktion beim Wettbewerb sind zusammen der beste Anlass, einmal auf den Tisch zu legen, was du eigentlich zahlst. Wir machen das mit dir in zwanzig Minuten, und zwar ergebnisoffen. Wenn dein bestehender Vertrag der beste ist, sagen wir das auch. Bring einfach deine letzte Rechnung mit – die beantwortet mehr Fragen als jedes Gespräch über Tarifnamen.
Was zahlst du eigentlich – und wofür?
Komm in einer unserer 7 greem-Filialen im Rhein-Main-Gebiet vorbei und bring deine letzte Rechnung mit. Wir schauen uns Laufzeit, Leistung und Preis gemeinsam an. Ohne Termin und ohne Kaufzwang.
Zum nächsten greem-ShopQuellen und Hinweise: Angaben zur Preisanpassung bei 1&1 nach der Meldung von teltarif.de vom 5. September 2026: Erhöhung des monatlichen Grundpreises um 3 Euro bei Bestandskunden, 1&1 Glasfaser 300 von 39,99 auf 42,99 Euro, DSL 50 von 29,99 auf 32,99 Euro, Wirksamwerden gestaffelt zwischen dem 3. und 9. Oktober 2026, Sonderkündigungsrecht von drei Monaten ab Zugang der Mitteilung, frühestens zum Wirksamwerden; zugesicherte Startrabatte bleiben im vereinbarten Zeitraum bestehen. Angaben zum Vodafone Danke-Deal nach der Mitteilung des Vodafone Newsroom vom 25. August 2026, Aktionsstart 1. September 2026; die genannten Preise setzen einen bestehenden Vodafone-Internetanschluss und einen neu abgeschlossenen Mobilfunkvertrag voraus, gelten für 24 Monate und enthalten den Kombirabatt von 5 Euro. Angaben zum Samsung Galaxy S26 FE nach der Meldung von connect.de, Marktstart 4. September 2026, Preise ab 799 Euro (128 GB) bis 1.099 Euro (512 GB). Alle genannten Preise und Bedingungen sind Angaben der jeweiligen Anbieter; maßgeblich sind allein deren Vertragsbedingungen. Die Einordnung zur Ratenzahlung beschreibt den Unterschied zu unserem Vorgehen und ist keine Bewertung des Anbieterangebots. Rechtliche Hinweise zum Sonderkündigungsrecht sind eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Das Titelbild ist eine KI-generierte Darstellung. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Irrtümer und Abweichungen vorbehalten. Das verbindliche Angebot erfolgt ausschließlich im Shop mit allen rechtlichen Informationen. Inhalte können teilweise KI-generiert sein.