−35 %
Volumen gegenüber dem SmartTag 2, bei 33 % weniger Gewicht
550 Tage
Akkulaufzeit mit austauschbarer Knopfzelle (790 im Sparmodus)
Anfang 2027
Marktstart in Deutschland laut heise online, Preis noch offen
900 €+
Handyrechnung nach einer Australienreise trotz entfernter SIM-Karte

Thema 1 · Samsung

SmartTag 3: Der Tracker, der jetzt auch iPhones kennt.

Samsung hat die dritte Generation seines Galaxy SmartTag vorgestellt. Der auffälligste Unterschied sieht man sofort: Der Tracker ist quadratisch mit runden Ecken und laut Samsung rund 35 Prozent kleiner und 33 Prozent leichter als der Vorgänger. Das alte Flaschenöffner-Design ist weg, befestigt wird er über Silikonhüllen mit Karabiner oder Schlaufe. Es gibt ihn in Schwarz und Weiß.

Die wichtigere Neuerung steckt aber in der Software: Zum ersten Mal läuft ein SmartTag auch mit iPhones ab iOS 17. Die Kernfunktionen, also Orten und Teilen, funktionieren dort. Für Familien, in denen das eine Handy ein Galaxy und das andere ein iPhone ist, ist das eine echte Erleichterung.

Was der SmartTag 3 neu kann

Auf dem iPhone fehlt einiges. Compass View, das „Telefon anrufen“ und die Warnung, wenn du den Tracker zurücklässt, funktionieren nur mit Galaxy Geräten. heise online kommt deshalb zu dem Schluss, dass iPhone Nutzer mit Apples AirTag besser bedient sind. Der iOS Support lohnt sich vor allem für gemischte Haushalte.

Preis und Termin für Deutschland

In Südkorea kostet der SmartTag 3 umgerechnet rund 29 Euro (44.000 Won), in den USA 29,99 Dollar. Für Deutschland hat Samsung noch weder Preis noch Termin offiziell genannt. heise online berichtet, dass der Verkauf hierzulande Anfang 2027 beginnen soll. Zur Einordnung: Der Vorgänger kostete 39,90 Euro. Ob der SmartTag 3 bei uns ähnlich viel kostet, ist offen.

Thema 2 · Ratgeber

900 Euro Rechnung, obwohl die SIM-Karte draußen war.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen schildert einen Fall, der gerade zur Reisezeit jeden treffen kann: Die Tochter eines Verbrauchers reiste nach dem Abitur nach Australien, kaufte dort eine lokale SIM-Karte und nahm die deutsche SIM-Karte aus dem Handy. Im März 2026 kam trotzdem eine Rechnung über rund 900 Euro. Der Grund: Die deutsche Rufnummer lief als eSIM weiter, und das Handy hat Telefonate über sie abgewickelt.

Reisegepäck und Landkarten an einem Strand in Australien
Symbolbild, KI-generierte Illustration. Bild: greem.

Wie konnte das passieren? Nach Darstellung der Verbraucherzentrale wurde bei der Einrichtung des neuen Smartphones die deutsche Nummer offenbar auf die eSIM übertragen. Manche Geräte bieten dafür eine Schnellübertragung an, die eine physische SIM in eine eSIM umwandelt, ohne dass der Anbieter dabei mitwirken muss. Die physische Karte herauszunehmen reichte danach nicht mehr, denn das Profil auf dem fest eingebauten Chip blieb aktiv. Sind eSIM und physische SIM gleichzeitig aktiv, musst du zudem auswählen, welche Nummer das Handy für Anrufe nutzt. Bezeichnungen wie „SIM 1“, „SIM 2“ oder „Primär“ führen da gerade bei einem neuen Gerät leicht in die Irre.

0 €
Schutz der EU Roaming Regeln für Telefonate in Australien
50 €
Datenkostenbremse zzgl. MwSt., gilt nur für mobiles Internet, nicht für Anrufe
150 €
Schwelle der Warn-SMS, die in diesem Fall ausblieb

Dazu kommt: Australien gehört nicht zum EU Roaming. Außerhalb der EU zahlst du die Auslandspreise deines Anbieters, und die können deutlich über den deutschen Preisen liegen. Die Kostenbremse für Datenroaming greift nur beim mobilen Internet, nicht bei Telefonaten. Im geschilderten Fall war zwar eine Kostenwarnung bei 150 Euro im Monat zugesagt, eine Warn-SMS kam aber nicht an. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Verbindungsdaten aus dem Ausland manchmal verspätet beim Anbieter eintreffen und eine Warnung deshalb später kommen kann. Ein Anbieter müsse aber klar erklären, wenn die Kostenkontrolle im Ausland nur eingeschränkt funktioniert. Einen solchen Hinweis hat die Verbraucherzentrale im konkreten Fall nicht gefunden. Ob ein Schadensersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab. Die Rechnung im Fall stammt laut Verbraucherzentrale von winSIM.

Das rät die Verbraucherzentrale bei einer ungewöhnlich hohen Auslandsrechnung

Was du vor der Reise selbst prüfen kannst

Schau vor dem Abflug in die Einstellungen deines Handys unter „Mobilfunk“ (beim iPhone) beziehungsweise in der SIM-Verwaltung (bei vielen Android Geräten) und sieh nach, welche Leitungen aktiv sind. Alles, was du im Ausland nicht nutzen willst, schaltest du dort aus, auch eine eSIM. Lege außerdem fest, welche Leitung für Anrufe, SMS und mobile Daten gilt, und prüfe bei deinem Anbieter, was Anrufe außerhalb der EU kosten. Das ist unser allgemeiner Praxisrat, nicht Teil der Meldung der Verbraucherzentrale. Wie das bei deinem Gerät genau aussieht, zeigen wir dir im Shop in wenigen Minuten.

Was die zwei Meldungen verbindet.

Beim SmartTag 3 geht es um ein Kleinteil, das man irgendwo anhängt und dann vergisst, bis man es braucht. Bei der eSIM ist es ein Chip, der im Handy steckt und weiterläuft, auch wenn man ihn gar nicht mehr sieht. In beiden Fällen lohnt sich ein kurzer Blick auf die Einstellungen, bevor es ernst wird: beim Tracker, ob er zu deinem Handy passt, bei der eSIM, ob sie im Urlaub ausgeschaltet ist. Und bei beidem gilt: Lies das Kleingedruckte zu den Einschränkungen, zum Beispiel was der Tracker auf dem iPhone nicht kann oder wo deine Kostenwarnung nicht greift.

Ehrlich gesagt

Wir verkaufen dir keinen Tracker, den es noch nicht gibt, sondern einen Reise-Check für dein Handy.

Der SmartTag 3 ist in Deutschland noch nicht erhältlich, und bis er kommt, musst du nichts tun. Was du dagegen vor jeder Reise außerhalb der EU tun solltest, ist dein Handy durchzuschauen: Welche SIM und welche eSIM sind aktiv, ist das Roaming sinnvoll eingestellt, was kosten Anrufe im Zielland? Das machen wir mit dir im Shop, herstellerneutral und ohne Termin.

Reise geplant? Dann schauen wir kurz drauf.

Komm in eine unserer 7 greem-Filialen im Rhein-Main-Gebiet. Wir prüfen SIM, eSIM und Roaming-Einstellungen deines Handys, bevor die Rechnung kommt. Ohne Termin.

Zum nächsten greem-Shop

Quellen und Hinweise: SmartTag 3: heise online, Andreas Floemer, 2. Oktober 2026; Herstellerangaben: Samsung Newsroom (Pressemitteilung, September 2026). Die Angaben zu Größe, Gewicht, Akku und Reichweite stammen vom Hersteller und wurden nicht unabhängig gemessen. eSIM-Roaming: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand 1. Oktober 2026, sowie teltarif.de, Thomas Michel, 3. Oktober 2026. Es handelt sich um einen von der Verbraucherzentrale geschilderten Einzelfall, wie häufig solche Fälle sind, ist nicht bekannt. Alle Quellen abgerufen am 4. Oktober 2026. Preise für Südkorea und die USA sind Herstellerangaben, ein deutscher Preis liegt nicht vor. Foto: © Samsung (Samsung Newsroom); Symbolbild: greem, KI-generiert. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Irrtümer und Abweichungen vorbehalten. Das verbindliche Angebot erfolgt ausschließlich im Shop mit allen rechtlichen Informationen.