Worum es ging.
Vodafone hatte 2023 die Preise für Festnetz-Internet in laufenden Verträgen angehoben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zog dagegen vor Gericht. Streitpunkt war, ob der europäische Kodex für elektronische Kommunikation den Anbietern erlaubt, Verträge einseitig zu ändern.
Was der EuGH gesagt hat.
Die Richtlinie gibt kein solches Recht. Sie regelt nur, dass Kundinnen und Kunden nach einer Änderung ein Sonderkündigungsrecht haben. Ob eine Preiserhöhung im laufenden Vertrag zulässig ist, richtet sich also nach dem, was im Vertrag steht, und nicht nach der EU-Richtlinie.
Was daraus noch nicht folgt.
Kein Geld fließt automatisch zurück. Die deutschen Gerichte müssen den Fall jetzt unter Berücksichtigung dieses Urteils entscheiden. Wer betroffen ist, kann sich beim Klagecheck der Verbraucherzentrale informieren.
greem-Einschätzung
Prüf bei jedem Schreiben, ob es wirklich eine Preiserhöhung ist.
Wir sehen im Laden regelmäßig Briefe, die nach Erhöhung aussehen und eigentlich etwas anderes sind, zum Beispiel das Ende einer Rabattphase oder eine geänderte Leistung. Umgekehrt übersehen viele das Sonderkündigungsrecht, das oft nur wenige Wochen gilt. Bring solche Post einfach mit, dann schauen wir gemeinsam rein und sagen dir, was dahintersteckt und ob sich ein Wechsel rechnet. Wir sind kein Rechtsbeistand, aber wir kennen die Verträge.
Post von deinem Anbieter?
In unseren 7 greem-Filialen im Rhein-Main-Gebiet lesen wir das Schreiben mit dir durch und vergleichen deinen Vertrag mit dem, was es aktuell gibt. Ohne Termin.
Zum nächsten greem-ShopQuellen und Hinweise: Alle Angaben nach dem Beitrag zum EuGH-Urteil von teltarif.de, abgerufen am 26. September 2026; das Urteil datiert laut Bericht auf den 10. September 2026. Das Aktenzeichen wird im Bericht nicht genannt. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern eine Einordnung für die Beratung im Shop; verbindliche Auskünfte geben Verbraucherzentralen und Rechtsanwälte. Die Hinweise zum Sonderkündigungsrecht und zu Rabattphasen sind unsere Erfahrung aus der Praxis. Titelbild: eigene Grafik von greem. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Irrtümer und Abweichungen vorbehalten.