Gerichtsentscheidungen zwischen Mobilfunkkonzernen klingen nach einem Thema für Juristen. Diese hier betrifft aber ganz direkt die Frage, ob Deutschland auf Dauer drei oder vier echte Mobilfunknetze hat. Und das wiederum entscheidet über Preise, Auswahl und Empfang, auch bei uns im Rhein-Main-Gebiet.

Teil 1 · Was passiert ist

Vodafone wollte das Kartellamt stoppen und ist damit gescheitert.

Das Bundeskartellamt ermittelt seit 2023 gegen Vodafone wegen des Verdachts auf Marktmissbrauch. Im Frühjahr 2025 kam die Behörde zu einer vorläufigen Einschätzung: Vodafone habe den neuen Netzbetreiber 1&1 unzulässig behindert. Vodafone hält die Behörde für voreingenommen und wollte das Verfahren per Eilantrag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf stoppen lassen.

Das Gericht hat diesen Antrag jetzt abgelehnt. Einen sogenannten vorbeugenden Rechtsschutz gegen eine laufende Kartellamtsprüfung gibt es nicht. Die Folge: Das Kartellamt darf seine Prüfung zu Ende bringen und eine Entscheidung treffen.

Die Positionen

Teil 2 · Worum es geht

Antennenstandorte, die vertraglich zugesagt waren und nicht kamen.

1&1 ist seit 2023 der vierte Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland, neben Telekom, Vodafone und o2. Die Frequenzen dafür hat das Unternehmen 2019 ersteigert. Für den Aufbau eines eigenen Netzes braucht man aber vor allem eines: Standorte für Antennen, also Masten und Dächer.

Diese Standorte wollte sich 1&1 zu einem großen Teil beim Funkturmbetreiber Vantage Towers mieten, der früher die Funkturm-Sparte von Vodafone war. Der Vorwurf von 1&1: Vodafone habe Einfluss auf Vantage Towers genommen, damit deutlich weniger Standorte bereitgestellt werden als vertraglich vereinbart. Ende 2023 hatte 1&1 laut Handelsblatt statt der geplanten 1.000 Standorte gerade einmal fünf in Betrieb.

4
Netzbetreiber gibt es in Deutschland seit 2023
2019
hat 1&1 seine ersten Frequenzen ersteigert
5 statt 1.000
Standorte hatte 1&1 Ende 2023 laut Handelsblatt
~ 1/3
der Haushalte erreicht das eigene 1&1-Netz heute

Ob dieser Vorwurf stimmt, ist nicht entschieden. Vodafone bestreitet ihn. Genau das soll das Kartellamt jetzt klären.

Teil 3 · Was das für dich heißt

Wer heute bei 1&1 telefoniert, ist meistens im Vodafone-Netz unterwegs.

Das eigene 1&1-Netz erreicht inzwischen knapp ein Drittel der deutschen Haushalte. Für die restlichen zwei Drittel nutzt 1&1 das Netz von Vodafone, gegen Miete. Man spricht dabei von National Roaming. Als Kunde merkst du davon im Alltag nichts, das Handy wechselt automatisch.

Ganz praktisch

Wichtig zur Einordnung: Das Urteil sagt nichts darüber, ob Vodafone sich tatsächlich falsch verhalten hat. Es besagt nur, dass das Kartellamt weiter prüfen darf. Wie lange das dauert und wie es ausgeht, ist offen. Wer sich heute für einen Tarif entscheidet, sollte das Verfahren deshalb nicht überbewerten.

greem-Einschätzung

Für uns zählt nicht, wer den Streit gewinnt, sondern welches Netz an deiner Adresse trägt.

Wir beraten bei greem zu Telekom, Vodafone, o2 und 1&1. Dass es einen vierten Netzbetreiber gibt, ist für Kunden grundsätzlich eine gute Nachricht, weil mehr Wettbewerb selten schadet. Wie stark dieses vierte Netz bei dir zu Hause schon ist, hängt aber vom Standort ab. Deshalb schauen wir uns vor jedem Vertrag an, welches Netz an deiner Adresse wirklich ankommt und was dein Gerät davon nutzen kann. Erst dann reden wir über den Tarif.

Welches Netz passt zu deiner Adresse?

In unseren 7 greem-Filialen im Rhein-Main-Gebiet vergleichen wir die Netze an deinem Wohnort und finden den Tarif, der dazu passt. Netzunabhängig und ohne Termin.

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Quellen und Hinweise: Angaben zum Verfahren nach dem Bericht „Handynetze: Rückschlag für Vodafone im Streit mit 1&1" des Handelsblatts (mit dpa) vom 6. September 2026, abgerufen am 7. September 2026: Ablehnung des Eilantrags von Vodafone durch das Oberlandesgericht Düsseldorf, Ermittlungen des Bundeskartellamts seit 2023, vorläufige Einschätzung der Behörde vom Frühjahr 2025, Vorwurf der Einflussnahme auf Vantage Towers, fünf statt 1.000 Standorte Ende 2023, Netzabdeckung von knapp einem Drittel der Haushalte durch das eigene 1&1-Netz sowie die Nutzung des Vodafone-Netzes für den Rest. Die Zitate von Vodafone und 1&1 sind diesem Bericht entnommen. Ein Aktenzeichen wird dort nicht genannt. Das Kartellamtsverfahren ist nicht abgeschlossen, alle Vorwürfe sind bislang unbewiesen, Vodafone bestreitet sie. Die Einordnung, was das für Kunden bedeutet, ist unsere eigene Einschätzung. Das Titelbild ist eine KI-generierte Darstellung. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Irrtümer und Abweichungen vorbehalten. Das verbindliche Angebot erfolgt ausschließlich im Shop mit allen rechtlichen Informationen. Inhalte können teilweise KI-generiert sein.